Seit dem 25. Mai 2018 ist keine vorherige Genehmigung der CNPD mehr nötig, um Kameras zu installieren. Die DSGVO verlangt dafür: ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, ein Hinweisschild an jedem gefilmten Zugang (CNPD-Mustervorlage), Kameras, die weder den öffentlichen Raum noch Nachbargrundstücke erfassen (Zonenmaskierung), keine Tonaufnahme und eine begrenzte Speicherdauer — grundsätzlich 8 Tage, mit Begründung maximal 30 Tage. Im Betrieb gilt zusätzlich Art. L.261-1 des Code du travail (Information der Mitarbeitenden und der Personaldelegation). Jede Anlage übergeben wir mit ihrem Konformitätspaket: Hinweisschild, Musterverzeichnis, eingestellte Speicherdauer.
Technisch arbeiten wir mit Hikvision, Dahua und Ubiquiti UniFi Protect — 4K, IR 30 m, IK10 vandalismussicher, NVR oder verschlüsselte Cloud. Spannungsversorgung per PoE — nur eine Leitung pro Kamera. Die Kameras hängen per PoE an derselben Netzwerkverkabelung wie Ihre RJ45-Datendosen: ein Netzwerkschrank, ein Ansprechpartner.